Beschreibung

So unterschiedlich wie die möglichen Reinigungsverfahren, so vielfältig sind die in der Norm aufgeführten Behältermaterialien für Kleinkläranlagen. Vom klassischen Stahlbeton, über faserverstärkte Kunststoffe bis hin zum Edelstahl erstreckt sich die Bandbreite der zulässigen Werkstoffe.

Alle Materialien, bzw. die daraus gefertigten Behälter und Tanks müssen ihre Brauchbarkeit hinsichtlich des Verwendungszwecks nachweisen. Dazu gehören neben der Prüfung der Standsicherheit und Wasserdichtheit auch der Nachweis des Brandverhaltens, der Dauerhaftigkeit sowie ein Auslaugversuch um eventuelle Gefährliche Stoffe nachzuweisen.

Die PIA GmbH hat in ganz Europa Partner und Kooperationsstellen und bietet die entsprechenden Materialprüfungen sowie die geforderte Expertise, wenn gewünscht auch im europäischen Ausland, an.

Standsicherheit

Nach DIN EN 12566 ist eine ausreichende Standsicherheit von Kleinkläranlagen gegeben, wenn diese über ihre gesamte Lebensdauer die Beanspruchungen aus Handhabung, Einbau und Betrieb, wie zum Beispiel Wartung und Schlammentnahme, aufnehmen können. Hierbei darf es weder zu einem Einsturz des Behälters, noch zu größeren Verformungen in einem unzulässigen Umfang kommen. Anzusetzende Einwirkungen sind Erdlasten, Wasserdruck und Verkehrslasten infolge der Begehung durch Personen

Einwirkungen auf einen zylindrischen Behälter
  • p: Verkehrslast
  • wa: Wasserdruck infolge Grundwasser
  • wi: Innerer Wasserdruck
  • eoh: Horizontaler, aktiver Erddruck
  • eohp: Erddruck infolge der Verkehrslast p
 

Die Standsicherheit kann nach DIN EN 12566 entweder durch einen rechnerischen Nachweis oder durch die Anwendung eines in Anhang C der Norm vorgegebenen Prüfverfahrens erfolgen. Die Art des Prüfverfahrens ist hierbei von dem Behältermaterial abhängig. Der Hersteller kann eigenständig entscheiden, welches Verfahren für den Nachweis der Standsicherheit angewendet werden soll. Hierbei ist es zulässig den ungünstigsten Behälter einer Baureihe rechnerisch nachzuweisen oder zu prüfen. Die Wahl des ungünstigsten Behälters für eine Baureihe ist für jeden Einzelfall in Abhängigkeit von der Ausführung und den Einbaubedingungen sorgfältig zu prüfen und nachvollziehbar zu dokumentieren.

 

Wasserdichtheit

Die Anlage muss bis zu der vom Hersteller angegebenen Höhe dicht sein. Die minimal zulässige Höhe ist die Oberkante des Behälters. Abhängig vom Material kann die Prüfung entweder mit Wasser oder Über-, bzw. Unterdruck durchgeführt werden. Während bei Anlagen und Behältern aus Kunststoff keine Undichtigkeiten zulässig sind, dürfen Behälter aus Beton in einem Zeitraum von 30 Minuten 0,1 l pro m² der benetzten Innenflächen der Außenwände verlieren.

Protokoll der Wasserdichtheit eines Betonbehälters

Dauerhaftigkeit

Anlagen sind einschließlich aller Einbauten aus Werkstoffen herzustellen, die für den Einsatz in Abwasser geeignet sind. In Abhängigkeit des verwendeten Behältermaterials sind in der EN 12566 entsprechende Materialkennwerte wie Zugeigenschaften von Kunststoff oder die Druckfestigkeit von Beton gefordert.

Bestimmung der Zugeigenschaften von Kunststoff

Brandverhalten

In einigen europäischen Ländern (z. B. in Deutschland) unterliegen Kleinkläranlagen und der verwendete Behälterwerkstoff nationalen gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich des Brandverhaltens. Dabei muss die Klasse nach EN 13501-1 geprüft und festgelegt werden. In den meisten Fällen wird Klasse E als ausreichende gesetzliche Mindestanforderung an das Brandverhalten der vergrabenen und/oder erdverlegten Anlage angesehen.

Polyethylenmaterialprobe während der Kanten- und Flächenbeflammung

Gefährliche Stoffe

Die Freisetzung von Stoffen bei Berührung mit Wasser und Boden führt bei Bauprodukten zu einem möglichen Risiko für die Umwelt. Derzeit gibt es nur auf nationaler Ebene Bestimmungen und Angaben zum Gehalt zur Freisetzung von Gefährlichen Stoffen. Liegen daher keine europäischen harmonisierten Prüfverfahren vor, sollte eine Verifizierung und Deklaration hinsichtlich der Freisetzung/des Gehaltes unter Berücksichtigung nationaler Bestimmungen, die am Verwendungsort gelten, vorgenommen werden.

Die Freisetzung von Stoffen bei Berührung mit Wasser und Boden führt bei Bauprodukten zu einem möglichen Risiko für die Umwelt. Derzeit gibt es nur auf nationaler Ebene Bestimmungen und Angaben zum Gehalt zur Freisetzung von Gefährlichen Stoffen. Liegen daher keine europäischen harmonisierten Prüfverfahren vor, sollte eine Verifizierung und Deklaration hinsichtlich der Freisetzung/des Gehaltes unter Berücksichtigung nationaler Bestimmungen, die am Verwendungsort gelten, vorgenommen werden.

Weitere nationale Anforderungen können hier gefunden werden:

» http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/cp-ds/germany_en

Unterschiedliche Materialproben in Auslauglösung

Aktuelle News

 

News

Horizontal notification for EN ISO 11925-2 - Reaction to fire

PIA GmbH is now notified for testing of the essential characteristic “reaction to fire” according to EN ISO 11925-2 (Ignitability of products subjected to direct impingement of flame / Single-flame source test).
Ignitability tests for fire classification may be conducted for all construction products under CPR Annex V.3.

Further information is available in the Material tests / Reaction to fire section.
Visit Notified Body 1739 on NANDO for notification details.

EN 11925 2 news01