Die Anlage muss bis zu der vom Hersteller angegebenen Höhe dicht sein. Die minimal zulässige Höhe ist die Oberkante des Behälters. Abhängig vom Material kann die Prüfung entweder mit Wasser oder Über-, bzw. Unterdruck durchgeführt werden. Während bei Anlagen und Behältern aus Kunststoff keine Undichtigkeiten zulässig sind, dürfen Behälter aus Beton in einem Zeitraum von 30 Minuten 0,1 l pro m² der benetzten Innenflächen der Außenwände verlieren.