Für Hersteller von Kleinkläranlagen könnten sich schon bald die Anforderungen an die Zulassung ihrer Produkte in Frankreich ändern. Derzeit liegt folgender Erlass bei den entsprechenden Behörden in Brüssel zur Abstimmung vor:
„Erlass zur Änderung des Erlasses vom 7. September 2009 zur Festlegung der technischen Vorschriften für private Abwasserentsorgungsanlagen, die eine organische Verschmutzung mit einer Bruttolast von weniger als oder gleich 1,2 kg/T an BSB5 aufnehmen, und des Erlasses vom 27. April 2012 über die Modalitäten für die Durchführung der Kontrollen von privaten Abwasserentsorgungsanlagen.“
[https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/fr/search/?trisaction=search.detail&year=2020&num=123]
Dieser Erlass bezieht sich im Wesentlichen auf nicht CE-kennzeichnungsfähige Anlagen.
Laut Artikel 8 gelten für Anlagen folgende Bedingungen:
Zur Sicherstellung der Behandlung umfasst die Anlage
- eine vor Ort montierte oder vorgefertigte Erstbehandlungsvorrichtung;
- eine Zweitbehandlungsvorrichtung mit Nutzung der Reinigungskraft des Bodens.
Dies betrifft ausschließlich Anlagen nach EN 12566-2 (Bodeninfiltrationssysteme) oder EN 12566-5 (Filtrationsanlagen für vorbehandeltes häusliches Schmutzwasser). Der Erlass regelt u.a. Anforderungen an das Prüfprogramm (insgesamt 44 Wochen), die Abwasservorbehandlung sowie Zulauf- und Ablaufkonzentrationen.
Für alle Anlagen nach hEN 12566 Teil 3 oder Teil 6 gilt die in Anhang 3 des Erlasses beschriebene vereinfachte Bewertung. Die Grundlage für die Bewertung bildet das 38-wöchige Prüfprogramm entsprechend der Ersttypenprüfung der Norm. Die vereinfachte Bewertung regelt u.a.:
- Es ist eine durchgeführte Normprüfung ohne Entschlammung nachzuweisen.
- Es gibt ein neues Auswerteverfahren für die Ablaufkonzentrationen für die Parameter BSB5 und AFS bei dem der Wert Lsup berechnet werden muss (Lsup = m 1,34 x s; m = Mittelwert; s = Standardabweichung - Details siehe Anhang 3 des Erlasses)
- Die Bewertung der Zulaufqualität, welche bisher nur den Parameter BSB5 umfasste, sieht nun die zusätzliche Bewertung der Parameter CSB und AFS vor.