Öl-Abscheider (EN 858-1)

Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z.B. Öl und Benzin) nach EN 858-1, auch Ölabscheider genannt, sind Abwasserbehandlungsanlagen, in denen Leichtflüssigkeiten zurückgehalten und abgeschieden werden. Das Funktionsprinzip beruht auf dem Dichteunterschied von Wasser und z.B. Öl. Die leichtere Phase (Benzin, Öl) schwimmt auf und kann anschließend von der Wasseroberfläche abgesaugt werden. Eine weitere und effektive Methode bietet der Koaleszenzabscheider. Feine Öltropfen lagern sich auf der Oberfläche eines speziellen Filtereinsatzes ab und fügen sich schließlich zu einem Ölfilm zusammen. Nach Erreichen einer gewissen Schichtdicke reißt der Ölfilm ab und bilden einen größeren Öltropfen, der im Wasser aufsteigt und abgeschieden wird.

Die PIA GmbH testet auf Wunsch Ihren Abscheider nach EN 858-1.
Dabei wird durch eine praktische Prüfung an Ihrem Abscheider unter anderem die Klasse und die Nenngröße bestimmt.

 

Abscheiderklassen
KlasseHöchstzulässiger Gehalt an Restöl mg/lAbscheidetechnik
I 5,0 Koaleszenz
II 100,0 Schwerkraft


 

Fett-Abscheider nach EN 1825-1

Die PIA GmbH prüft Abscheideranlagen gemäß EN 1825. Diese dienen der Trennung von Fetten und Ölen pflanzlichen und tierischen Ursprungs vom Abwasser aufgrund der Schwerkraft ohne Einwirkung von äußerer Energie.

Die Bestimmung der Nenngröße von Abscheideranlagen für Fette ist entweder durch die in der Norm vergebenen Bemessungsgrößen (EN 1825 Tabelle 2 – Hauptmaße für Fettabscheider) oder durch eine praktische Prüfung nach EN 1825-1 8.5.1 zu bestimmen. Bei der praktischen Prüfung darf der Gehalt der Kohlenwasserstoffe im Ablauf des Prüflings nicht 25 mg/l überschreiten.

Niederschlagswasserbehandlung

Auf Bundesebene fordert das Wasserhaushaltsgesetz einen möglichst ortsnahen Umgang mit Niederschlagswasser. Dies kann durch den Einsatz dezentraler Niederschlagswasserbehandlungsanlagen gefördert werden. Auf national-rechtlicher Ebene muss zwischen der Einleitung von Niederschlagswasser in Oberflächengewässer und der Einleitung in das Boden- bzw. Grundwassersystem unterschieden werden. Für eine Einleitung in Oberflächengewässer bestehen keine bundesrechtlichen Vorgaben, es müssen landesspezifische Anforderungen eingehalten werden. Anforderungen für die Einleitung in Boden oder Grundwasser sind von Seiten des Bundes durch die Zulassungsgrundsätze des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) geregelt. Seit 2005 entwickelt das DIBt auf Bundesebene Zulassungsgrundsätze für das Einleiten von Verkehrsflächenabflüssen in Boden und Grundwasser. Bei der Zulassung wird unterschieden zwischen Flächenbelägen und dezentralen Anlagen zum Anschluss größerer Flächen. Für dezentrale Anlagen zur Behandlung von Verkehrsflächenabflüssen mit anschließender Einleitung in Boden und Grundwasser wurden 2011 neue Zulassungsgrundsätze formuliert. Das vorgegebene Prüfverfahren stützt sich auf die Richtwerte der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) und sieht Grenzwerte für die Parameter Abfiltrierbare Stoffe, Kupfer, Zink und Mineralölkohlenwasserstoffe vor.

Die Wirksamkeit der Behandlungsanlagen wird unter Laborbedingungen geprüft. Dabei finden die Prüfungen des AFS- und MKW-Rückhaltevermögens an der Originalanlage, die Prüfungen des Schwermetallrückhalts an einem verkleinerten Filtersegment oder einer Filtersäule statt. Ziel der Zulassungsgrundsätze ist das Schaffen eines Rahmens zur Erteilung bauaufsichtlicher Zulassungen. Daneben ermöglicht in Nordrhein-Westfalen der Trennerlass den Betrieb dezentraler Niederschlagswasserbehandlungsanlagen mit anschließender Einleitung in ein Oberflächengewässer. Durch den Nachweis der Vergleichbarkeit dezentraler Anlagen mit mindestens einem zentralen Regenklärbecken in Bezug auf Stoffrückhalt und Dauerbetrieb kann eine Zulassung auf Landesebene erfolgen.

Prüfungen unter Laborbedingungen werden an der PIA GmbH durchgeführt. Zudem bieten wir wie auf den Fotos zu sehen, individuell an das Prüfstück oder Herstellerwünsche angepasste Beschickungslösungen an.

 

 

Abwasserhebeanlagen

Prüfungen nach EN 12050

EN 12050-1:2001

  • Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung
  • Bau- und Prüfgrundsätze
  • Teil 1: Fäkalienhebeanlagen

EN 12050-2:2000

  • Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung
  • Bau- und Prüfgrundsätze
  • Teil 2: Abwasserhebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser

EN 12050-3:2000

  • Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung
  • Bau- und Prüfgrundsätze
  • Teil 3: Fäkalienhebeanlagen zur begrenzten Verwendung

EN 12050-4:2000

  • Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung
  • Bau- und Prüfgrundsätze
  • Teil 4: Rückflussverhinderer für fäkalienfreies und fäkalienhaltiges Abwasser
Prüfung der Hebewirkung

Aktuelle News

 

News

Benennung als DIBt-Prüfstelle

Seit März 2021 ist die PIA GmbH durch das Deutsche Institut für Bautechnik benannte Prüfstelle für die Prüfung von Anlagen nach den Zulassungsgrundsätzen für Niederschlagswasserbehandlungsanlagen Teil 1: Anlagen zur dezentralen Behandlung des Abwassers von Kfz-Verkehrsflächen zur anschließenden Versickerung in Boden und Grundwasser.

Die Prüfung der Anlagen umfasst den Rückhalt an Feinstpartikeln mit Millisil W4, den Mineralölkohlenwasserstoffrückhalt sowie den Rückhalt der Schwermetalle Zink und Kupfer. Letztere Prüfung wird an einem maßstäblich verkleinerten Filterelement durchgeführt. Um eine bauaufsichtliche Zulassung der Anlage zu erhalten, muss ein Partikelrückhalt von mindestens 92 % und ein Kohlenwasserstoffrückhalt von mindestens 80 % nachgewiesen werden. Im Rahmen der Schwermetall-Prüfung müssen die Ablaufwerte von ≤ 1.875 µg/l für Zink und ≤ 144 µg/l für Kupfer eingehalten werden. Zudem darf eine Rücklösung der Schwermetalle durch Tausalz nur innerhalb vorgegebener Grenzwerte erfolgen.

Bis heute wurden in der dafür errichteten Prüfhalle der PIA GmbH zehn Niederschlagswasserbehandlungsanlagen unterschiedlichster Ausführung getestet. Die vorhandene Infrastruktur erlaubt die Prüfung von Anlagen mit einer Anschlussgröße von bis zu 8.000 m². Unterirdisch verbaute Speicherbehälter gewährleisten ein Vorlagewasservolumen von 80 m³. Das Ablaufwasser wird über Pufferbehälter und einen Leichtflüssigkeitsabscheider vor Ort gereinigt, bevor es in den Kanal eingeleitet wird.

Auf internationaler Ebene variieren die Prüfanforderungen hinsichtlich der verwendeten Regenspenden, der Schmutzfracht und der Zusammensetzung der Prüfmittel. Die Verwendung alternativer Prüfmittel trägt zum Verständnis der Wirksamkeit der Anlage unter Realbedingungen bei. Gummimehl kann zum Beispiel zur Darstellung von Reifenabrieb und Mikroplastik verwendet werden. Zudem bedürfen unterschiedliche Anforderungen an die Beschickung der Anlage individueller Lösungen, die am Prüfinstitut praxisnah umgesetzt werden. 

Vortrag Niederschlagswasserbehandlung

Vortrag zum aktuellen Thema:

Dezentrale Niederschlagswasserbehandlung in Zeiten von Klimawandel und Mikroplastik

Urbane Sturzfluten, die fortschreitende Versiegelung der Böden und anthropogen verursachte Verunreinigungen wie Mikroplastik erfordern zwingend alternative Lösungen im Bereich der Niederschlagswasserbehandlung. Eine ortsnahe Behandlung und Versickerung hilft, hydraulisch belastete Mischwassersysteme zu entlasten und gezielt am Ort der Verschmutzung tätig zu werden. Dezentrale Niederschlagswasserbehandlungsanlagen können eine Alternative bieten. In Deutschland aber auch in anderen Ländern werden deshalb bereits Anforderungen an diese Systeme gestellt und unter Laborbedingungen geprüft. Der Vortrag zeigt die derzeitige Problematik auf, gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Behandlungssysteme und deren Einsatzmöglichkeiten, und stellt die Prüfanforderungen sowie die Prüfungen vor.

Gehalten von Daniel Verschitz am 24.02.2021 um 15:00

Bei Interesse können Sie sich hier anmelden:

https://www.atbwater.de/ueber-uns/veranstaltungen/online-seminare/