Seit März 2021 ist die PIA GmbH durch das Deutsche Institut für Bautechnik benannte Prüfstelle für die Prüfung von Anlagen nach den Zulassungsgrundsätzen für Niederschlagswasserbehandlungsanlagen Teil 1: Anlagen zur dezentralen Behandlung des Abwassers von Kfz-Verkehrsflächen zur anschließenden Versickerung in Boden und Grundwasser.
Die Prüfung der Anlagen umfasst den Rückhalt an Feinstpartikeln mit Millisil W4, den Mineralölkohlenwasserstoffrückhalt sowie den Rückhalt der Schwermetalle Zink und Kupfer. Letztere Prüfung wird an einem maßstäblich verkleinerten Filterelement durchgeführt. Um eine bauaufsichtliche Zulassung der Anlage zu erhalten, muss ein Partikelrückhalt von mindestens 92 % und ein Kohlenwasserstoffrückhalt von mindestens 80 % nachgewiesen werden. Im Rahmen der Schwermetall-Prüfung müssen die Ablaufwerte von ≤ 1.875 µg/l für Zink und ≤ 144 µg/l für Kupfer eingehalten werden. Zudem darf eine Rücklösung der Schwermetalle durch Tausalz nur innerhalb vorgegebener Grenzwerte erfolgen.
Bis heute wurden in der dafür errichteten Prüfhalle der PIA GmbH zehn Niederschlagswasserbehandlungsanlagen unterschiedlichster Ausführung getestet. Die vorhandene Infrastruktur erlaubt die Prüfung von Anlagen mit einer Anschlussgröße von bis zu 8.000 m². Unterirdisch verbaute Speicherbehälter gewährleisten ein Vorlagewasservolumen von 80 m³. Das Ablaufwasser wird über Pufferbehälter und einen Leichtflüssigkeitsabscheider vor Ort gereinigt, bevor es in den Kanal eingeleitet wird.
Auf internationaler Ebene variieren die Prüfanforderungen hinsichtlich der verwendeten Regenspenden, der Schmutzfracht und der Zusammensetzung der Prüfmittel. Die Verwendung alternativer Prüfmittel trägt zum Verständnis der Wirksamkeit der Anlage unter Realbedingungen bei. Gummimehl kann zum Beispiel zur Darstellung von Reifenabrieb und Mikroplastik verwendet werden. Zudem bedürfen unterschiedliche Anforderungen an die Beschickung der Anlage individueller Lösungen, die am Prüfinstitut praxisnah umgesetzt werden.